Allgemeine Bedingungen

1. Anwendungsbereich

Diese Bestimmungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen HeronTrack S.R.L., BCE BE0721.456.997, RPM Charleroi, B-6000 Charleroi, Square des Martyrs 1/1 (nachfolgend "HeronTrack") und seinen Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Nutzer") in Bezug auf die von HeronTrack bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen sowie generell für ihre gesamten Geschäftsbeziehungen. Gegebenenfalls werden sie durch besondere Bedingungen ergänzt.

Die vorliegenden Bestimmungen können nur durch ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung geändert werden. Sie gelten als vom Kunden allein aufgrund seiner Bestellung akzeptiert und setzen seine eigenen allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen von Rechts wegen außer Kraft. Die letztgenannten Bedingungen sind für HeronTrack nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von HeronTrack akzeptiert wurden, wobei eine stillschweigende Zustimmung von HeronTrack in keinem Fall vorausgesetzt werden kann. Vor der Bestellung sollte der Kunde alle notwendigen Ratschläge einholen und sich vergewissern, dass die Software, die Hardware und/oder die Dienstleistungen, die er zu bestellen beabsichtigt, seinen Bedürfnissen und der beabsichtigten Nutzung entsprechen. HeronTrack übernimmt keine Verantwortung für eine falsche Auswahl oder Einschätzung des Kunden und/oder für die Eignung der Software, Hardware und/oder Dienstleistungen für die vom Kunden verfolgte(n) Zielsetzung(en).

Je nach Bestellung des Kunden umfassen die Vertragsbestimmungen die Lizenzierung der Software (b.), die Lieferung von Hardware, die mit der Lizenzierung dieser Software verbunden ist (c.) und/oder die von HeronTrack erbrachten Dienstleistungen (d.). Die Teile (a.) und (e.) enthalten einleitende und gemeinsame Bestimmungen, die in jedem Fall gelten. Die Überschriften und die Unterteilung der vorliegenden Bestimmungen sind rein indikativ.

2. Definitionen

Für die Zwecke dieses Dokuments ist zu verstehen unter :

  • Software: Die HeronTrack-Software besteht aus verschiedenen Elementen (HeronTrack Web und Mobile), deren Rechte, einschließlich des Urheberrechts, ausschließlich bei HeronTrack liegen, sowie aus anderen Elementen, die von Dritten entwickelt wurden (z. B. Kartendaten).
  • Herausgeber oder Hersteller der Software: HeronTrack und/oder dessen (deren) Rechtsnachfolger.
  • Reseller: der Wiederverkäufer, der die Software und/oder die Hardware anbietet.
  • Benutzer: Der Benutzer der Software, der durch die Verwendung der Software bestätigt, dass er die Bedingungen des Benutzerlizenzvertrags akzeptiert.
  • Vertrag: der Vertrag (i) über die Lizenzierung der Software, (ii) über die Lieferung der Hardware und/oder (iii) über die Erbringung von Dienstleistungen.
  • Geschäftstag: Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und belgischen gesetzlichen Feiertagen.
  • Hardware : DieComputerhardware (Hardware), elektrische oder andere Hardware, die der Kunde von HeronTrack im Rahmen des Vertrages erworben hat (z.B. Sensor (Tag), Anschlüsse, etc.).
  • Dienstleistungen: Die verschiedenen Dienstleistungen, die HeronTrack anbietet, wie z. B. Projektberatung, Software-Wartung, Schulungen, Fernsupport etc.

3. Bestellung

Jede Bestellung des Kunden ist für diesen bindend. Bei Mitarbeitern, Handelsvertretern oder Vermittlern des Kunden wird unwiderlegbar davon ausgegangen, dass sie über die erforderlichen Befugnisse verfügen, um den Kunden zu verpflichten. Jede Bestellung, bei der die Rechnung an einen Dritten des Auftraggebers gerichtet ist, macht den Auftraggeber und den Dritten gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Verpflichtungen haftbar.

Die Mitarbeiter, Handelsvertreter, Agenten und Vermittler von HeronTrack haben keine Vollmacht, HeronTrack zu verpflichten, es sei denn, es liegt eine schriftliche Ratifizierung durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Direktor oder Geschäftsführer vor oder HeronTrack beginnt mit der Lieferung oder Leistung. HeronTrack behält sich das Recht vor, auf eine Bestellung, die nicht Gegenstand einer solchen Ratifizierung ist, zu verzichten oder sie jederzeit zu ratifizieren.

Software-Lizenz

1. Zweck

Durch die Nutzung der gesamten Software oder eines Teils davon verpflichtet sich der Nutzer, die Bedingungen des Vertrags einzuhalten. Das Klicken auf die Schaltfläche "Ich stimme zu" bei der Installation und/oder dem Herunterladen von Software, Updates, Upgrades oder Ergänzungen stellt eine Nutzung der Software dar. Der Veröffentlicher gewährt dem Nutzer, der dies akzeptiert, eine Lizenz(en) zur Nutzung der Software gemäß den Bedingungen des Vertrags und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

2. Abonnement

Die Software wird im Rahmen eines Abonnementmodells angeboten, sofern keine Ausnahme vorliegt (z. B. Verkauf); in diesem Fall gelten die vorliegenden Bestimmungen mutatis mutandis. Die Gebühr für die Nutzung der Software ist auf monatlicher, vierteljährlicher oder jährlicher Basis fällig. Das Abonnement beginnt, wenn der Reseller oder HeronTrack dem Nutzer die Aktivierungscodes für die Lizenzen zum Herunterladen übergibt. Die erste Rechnung wird dem Nutzer zusammen mit den Aktivierungscodes oder unmittelbar nach deren Lieferung zugesandt.

3. Eigentum an Rechten

Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleibt der Veröffentlicher Inhaber aller Eigentums- und/oder Nutzungsrechte im weitesten Sinne, die mit der Software und allen existierenden Kopien verbunden sind, einschließlich derjenigen, die sich aus dem Urheberrecht an der Software und dem sui generis-Recht des Datenbankproduzenten ergeben. Der Veröffentlicher gestattet dem Nutzer die Nutzung der Software nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Vertrags. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich durch den Vertrag gewährt werden, sind dem Veröffentlicher vorbehalten. Der Nutzer ist jedoch berechtigt, (a) eine Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken zu erstellen oder (b) die Software auf ein einziges Medium zu übertragen, vorausgesetzt, dass er das Original nur zu Sicherungs- und Archivierungszwecken behält. Es ist dem Nutzer untersagt, das/die Handbuch(e) der Software sowie die gedruckten Medien, die die Software begleiten, zu kopieren, außer für den persönlichen und begrenzten Gebrauch.

Der Nutzer wird lediglich Eigentümer eines eventuellen Datenträgers, ohne Eigentumsrechte an der Software zu erwerben.

4. Verbote und Verantwortlichkeiten der Klientin

Es ist dem Kunden strengstens untersagt, die Software auf irgendeine Art und Weise (z. B. elektronisch, über Online-Dienste oder durch Online-Übertragung) an Dritte, insbesondere an Konkurrenten von HeronTrack, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen oder ihnen zur Verfügung zu stellen, sei es gegen Entgelt oder kostenlos, gewinnbringend oder nicht, und/oder zu solchen Handlungen beizutragen. Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung oder ähnliche Techniken sind ausdrücklich untersagt. Unter keinen Umständen haften HeronTrack und/oder seine Lieferanten für Verluste oder Schäden, die durch Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung oder ähnliche Techniken verursacht werden.

5. Persönlicher Charakter der Nutzerlizenz

Die Rechte und Pflichten des Nutzers im Rahmen dieses Vertrags sind nicht übertragbar.

6. Verantwortung des Herausgebers/Resellers

Weder der Herausgeber noch seine Reseller können haftbar gemacht werden (sei es auf vertraglicher, quasi-deliktischer oder sonstiger Basis) :

(i) für die Unmöglichkeit, die Ausrüstung Dritter zu nutzen oder auf Daten zuzugreifen, den Verlust oder die Beschädigung von Daten, den Verlust von Geschäften, Gewinnen, Umsatz oder erwarteten Einsparungen, die Unterbrechung der Arbeit (unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte Schäden handelt) ;

(ii) für indirekte, beiläufig entstandene oder Folgeschäden oder -verluste jeglicher Art, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software ergeben, einschließlich der Fälle, in denen der Herausgeber oder der Reseller auf die Möglichkeit solcher Schäden oder Verluste hingewiesen wurde.

Weder der Herausgeber noch seine Reseller können für die Installation der Software haftbar gemacht werden.

7. Aufbewahrung von Daten und Schutz der Privatsphäre

Die Daten werden online für einen Zeitraum von drei Monaten auf den Servern des Herausgebers gespeichert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Nutzer ist für die Aufbewahrung seiner Daten über einen längeren Zeitraum verantwortlich. Zu diesem Zweck wird er aufgefordert, die Daten regelmäßig auf der Grundlage der ihm zur Verfügung gestellten Berichte zu sichern.

Die durch die Nutzung der Software gemäß den Anweisungen des Kunden erzeugten Daten, die vom Herausgeber vorübergehend gespeichert werden, sind das ausschließliche Eigentum des Kunden, der voll und allein für sie verantwortlich bleibt, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre und jede mögliche Nutzung der erzeugten Daten.

8. Beschränkte Garantie

Der Herausgeber kann nicht für das fehlerfreie Funktionieren der Software garantieren. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass es bei der Nutzung der Software zu Rechenfehlern kommen kann, z.B. aufgrund von lokalen Gegebenheiten und/oder unvollständigen oder nicht berücksichtigten Daten. Jeder HeronTrack nicht bekannte Mangel, der die Software beeinträchtigen könnte, wird nicht von der Garantie abgedeckt. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Software auf dem besten Revisionsstand zu halten, wobei die Kosten für den Erwerb neuer Versionen vom Kunden zu tragen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Innerhalb der nach geltendem Recht maximal zulässigen Grenzen bieten der Herausgeber und seine Reseller die Software EN IM ZUSTAND MIT ALLEN FEHLERN an und lehnen hiermit alle weiteren ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen oder Bedingungen ab, insbesondere und ohne Einschränkung die (möglichen) stillschweigenden Gewährleistungen, Verpflichtungen oder Bedingungen der zufriedenstellenden Qualität, der Verwendung für einen bestimmten Zweck, der Zuverlässigkeit oder Verfügbarkeit, der Richtigkeit oder Vollständigkeit von Antworten, Ergebnissen, professionellen Bemühungen, der Virenfreiheit und der Abwesenheit von Fahrlässigkeit in Bezug auf die Software sowie der Bereitstellung oder Nichtbereitstellung von Support oder anderen Dienstleistungen, Informationen, Software und Inhalten, die mit der Software verbunden sind oder aus der Nutzung der Software resultieren. Die Software unterliegt keiner Garantie oder Bedingung des ungestörten Genusses, des ungestörten Besitzes, der Exklusivität gegenüber einem Kunden oder der Nichtverletzung von Rechten.

9. Dauer und Ende der Lizenz

Jede Lizenz wird für eine Dauer von zwei Jahren abgeschlossen. Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten per Einschreiben zum Ende dieser anfänglichen Laufzeit kündigen. Erfolgt keine Kündigung in der vorstehend beschriebenen Form, wird die Softwarelizenz nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert.

Der Veröffentlicher kann den Vertrag ohne vorherige Mahnung oder gerichtliche Intervention kündigen, wenn er feststellt, dass der Nutzer Handlungen vorgenommen hat, die gegen die oben genannten Artikel 6, 7 und/oder 8 verstoßen, unbeschadet des Rechts des Veröffentlichenden, Schadensersatz zu fordern.

Das Nutzungsrecht erlischt automatisch mit dem Ablauf der Lizenz. Der Nutzer kann vom Verleger keine Entschädigung für die Beendigung des vorliegenden Vertrages aus irgendeinem Grund verlangen.

10. Endgültige Einstellung des Betriebs

Der Nutzer kann keine Entschädigung zu Lasten des Herausgebers fordern, weil die Nutzung der Software aus irgendeinem Grund vorübergehend oder endgültig eingestellt wird.

Bereitstellung von Material

1. Lieferung des Materials

HeronTrack ist nur zur Lieferung des Materials verpflichtet, das in der Auftragsbestätigung oder dem unterzeichneten Vertrag ausdrücklich angegeben ist.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die Lieferfristen nur als Richtwerte zu verstehen. Eine Verzögerung bei der Lieferung oder Leistung kann nicht zur Stornierung einer Bestellung oder zu einer Entschädigung führen, es sei denn, HeronTrack hat vorsätzlich gehandelt. HeronTrack behält sich das Recht vor, Teillieferungen zu tätigen, die ebenso viele Teilverkäufe darstellen. In keinem Fall kann eine solche Teillieferung die Verweigerung der Zahlung für die gelieferten Produkte rechtfertigen. Wenn die Umstände die Ausführung der Lieferung unmöglich machen - insbesondere in allen Fällen höherer Gewalt, wie Streik, Aussperrung, Unfall, Unwetter, Blockade, Ein- oder Ausfuhrverbot, Einstellung der Produktion oder Lieferung durch den Hersteller etc. -, behält sich HeronTrack das Recht vor, Produkte zu liefern, die den in der Bestellung angegebenen gleichwertig sind, oder seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu kündigen, und zwar ohne Entschädigung. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gehen die Kosten für die Lieferung, Abholung und Rücksendung der installierten Hardware zu Lasten des Nutzers.

2. Installation der Hardware

Die physische Installation der Hardware (z.B. in einem Werkzeug) wird von einem von HeronTrack unabhängigen Dienstleister durchgeführt. Die Installation ist am Hauptsitz des Nutzers in Gruppen von mindestens 20 Werkzeugen und während der Werktage und -stunden vorgesehen. Sie wird in Zusammenarbeit mit dem Nutzer innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Anzahlung organisiert. Mit der Installation des Materials geht das Risiko auf den Nutzer über.

3. Annahme des Materials

Falls die gelieferte und/oder installierte Hardware beschädigt oder unvollständig ist, im Falle von Fehlern oder anderen Konformitätsmängeln, ist der Kunde verpflichtet, die Hardware abzulehnen oder sie nur unter schriftlichem Vorbehalt anzunehmen. Jede Reklamation bezüglich der gelieferten Hardware muss innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Hardware schriftlich bei HeronTrack eingehen, wobei auf die Nummer des Versandscheins Bezug zu nehmen ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Hardware als endgültig vom Kunden genehmigt und es werden keine Reklamationen mehr berücksichtigt. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von HeronTrack werden keine Rücksendungen von Produkten akzeptiert. Es können nur Produkte in gutem Zustand zurückgegeben werden.

4. Garantie für das verkaufte Material

Sofern nicht anders vereinbart, beschränkt sich die Garantie für die verkaufte Hardware auf die vom Hersteller gewährte Garantie, die dem Kunden gut bekannt ist oder über die er sich vor Abschluss des Vertrags umfassend informiert hat, sowie gegebenenfalls auf das durch besondere Vereinbarung vereinbarte Programm zur Garantieverlängerung.

Sofern nicht anders angegeben, gilt für jeden Sensor (Tag) eine Garantie von einem Jahr ab dem Tag der Erstinstallation. Die Garantie beschränkt sich in jedem Fall auf die Reparatur oder den einfachen Austausch der defekten Produkte - die Wahl zwischen Reparatur und Austausch liegt im alleinigen Ermessen von HeronTrack -, unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher allgemein beliebiger Entschädigung gegenüber dem Kunden oder Dritten, außer bei vorsätzlichem Verschulden von HeronTrack. Der Arbeitsaufwand für die Installation und die Reisekosten im Zusammenhang mit Garantieleistungen für den Sensor sind eingeschlossen, wenn die ursprüngliche Installation von HeronTrack oder seinem unabhängigen Dienstleister durchgeführt wurde. Jede Reparatur oder jeder Austausch wird am ursprünglichen Ort der Installation durchgeführt.

Die Garantie erstreckt sich insbesondere nicht auf folgende Fälle:

(i) Schäden, die durch Unfall, Diebstahl, Vandalismus, Brand, Blitzschlag, Frost, übermäßige Kälte, Außenhitze oder Feuchtigkeit, Untertauchen oder längeres Liegenlassen der Hardware, das nicht ihrer normalen Nutzung entspricht, verursacht werden,

(ii) Unzulänglichkeit oder Ausfall der Hardware-, Software-, Telekom-, Elektro-, etc,

(iii) Hardware, die an die Stromversorgung eines Werkzeugs angeschlossen werden kann, Veränderungen, die an der Installationsumgebung vorgenommen wurden, wie z. B. Überspannungen durch das Aufladen des Werkzeugakkus, das Öffnen des Sensors, der Ausfall einer Sicherung etc,

(iv) Wartung der Hardware, normaler Verschleiß oder jeder Austausch von Teilen, der vom Hersteller geplant und der Wartung gleichgestellt wird,

(v) das Hinzufügen oder Verbinden von zusätzlicher Hardware oder Software, die nicht im Vertrag enthalten ist,

(vi) Veränderungen an den gelieferten Produkten (z.B. Öffnen des Sensors), die ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von HeronTrack vorgenommen wurden,

(vii) Schäden, die auf eine Energieverwendung, einen Gebrauch oder eine Installation zurückzuführen sind, die nicht mit den Vorschriften des Herstellers übereinstimmen,

(viii) eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung des Nutzers oder eines Dritten (z. B. Mitarbeiter des Kunden),

(ix) Ausfälle, die auf die Folge eines Virus oder einer anderen vorprogrammierten Vorrichtung mit ähnlicher Wirkung zurückzuführen sind.

Wenn kein Defekt, keine Anomalie oder Fehlfunktion des Geräts festgestellt werden konnte oder wenn der Eingriff außerhalb der Garantiezeit erfolgt, werden dem Kunden die gesamten Kosten und Leistungen des Eingriffs in Rechnung gestellt.

Die Gewährung der Garantie setzt voraus, dass die Produkte als guter Familienvater gemäß den Bedingungen des Angebots oder unter den normalen Nutzungsbedingungen verwendet werden, die in den dem Kunden zur Verfügung gestellten Katalogen, Handbüchern usw. aufgeführt sind. Im Zweifelsfall obliegt es dem Nutzer, nachzuweisen, dass die Hardware als guter Familienvater genutzt wurde, um die Garantie zu aktivieren. Von Rechts wegen erlischt die Garantie, wenn eine nicht von HeronTrack autorisierte Person Änderungen an der ursprünglichen Installation oder den dazugehörigen Elementen vornimmt.

5. Verantwortung

HeronTrack haftet nicht für Nebenschäden, die mit der Installation und Nutzung der Hardware verbunden sind (Batterieentladung, elektrische Interferenzen, etc.).

6. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Hauptbetrages und aller Nebenkosten Eigentum von HeronTrack. Solange die oben genannte Zahlung nicht vollständig erfolgt ist, ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, über die gelieferten Materialien zu verfügen, insbesondere das Eigentum an ihnen zu übertragen, sie zu verpfänden oder sie mit irgendwelchen Sicherheiten oder Vorrechten zu belegen. Soweit erforderlich, gilt die vorstehende Klausel als vor jeder Lieferung wiederholt. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, HeronTrack unverzüglich per Einschreiben über jede Pfändung durch einen Dritten zu informieren.

Erbringung von Dienstleistungen

1. Zweck und Dauer

Jeder Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen bei HeronTrack begründet nur eine Mittelverpflichtung von HeronTrack, unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Ergebnisverpflichtung.

Die Laufzeit der Dienstleistungsverträge ist in den Besonderen Bedingungen festgelegt. Wenn Sie nicht innerhalb der in den Besonderen Bedingungen festgelegten Fristen oder nicht drei Monate vor dem vorgesehenen Ablauf per Einschreiben benachrichtigt werden, verlängern sich die für eine bestimmte Dauer abgeschlossenen Verträge stillschweigend um jeweils ein Jahr.

2. Beschwerde

Jede Beschwerde bezüglich der erbrachten Dienstleistungen muss HeronTrack innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Datum der Dienstleistung schriftlich zugehen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Dienstleistung als endgültig vom Kunden genehmigt und es werden keine weiteren Beschwerden mehr berücksichtigt.

Gemeinsame Bestimmungen

1. Preis

Die in den Preislisten und Angeboten von HeronTrack aufgeführten Preise sind rein indikativ und können jederzeit geändert werden. Im Falle einer Preiserhöhung der gelieferten Hardware oder der von einem Dritten erbrachten Dienstleistungen nach Abschluss des Vertrages, hat HeronTrack das Recht, diese Erhöhung per Einschreiben an den Kunden weiterzugeben. Diese Weitergabe gilt fünf Werktage nach Absendung der Mitteilung als vom Kunden angenommen, es sei denn, der Kunde widerspricht innerhalb dieser Frist per Einschreiben. Sollte der Kunde nicht zustimmen, hat HeronTrack das Recht, den Vertrag einseitig per Einschreiben und ohne Entschädigung zu kündigen.

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt. ab dem Geschäftssitz von HeronTrack, zuzüglich Kosten und Steuern. Das Material reist auf Risiko des Kunden, auch wenn es franko verkauft oder geliefert wird.

Die vom Kunden geleisteten Anzahlungen sind auf den Preis der Bestellung anzurechnen. Sie stellen einen Beginn der Vertragserfüllung dar und sind keine Anzahlungen, deren Verzicht den Kunden berechtigen würde, sich von seinen Verpflichtungen zu befreien.

2. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen von HeronTrack sind bar, netto und ohne Abzug am Geschäftssitz von HeronTrack zahlbar, vorbehaltlich anderer Zahlungsbedingungen, die von Fall zu Fall in jeder Rechnung detailliert aufgeführt sind.

Bei Nichtbezahlung einer Rechnung oder eines Teils davon wird der ausstehende Betrag von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um Zinsen in Höhe von 12 % pro Jahr erhöht, wobei jeder angefangene Monat fällig ist. Darüber hinaus wird für jede bei Fälligkeit unbezahlte Rechnung von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine pauschale und nicht reduzierbare Entschädigung in Höhe von 15 % mit einem Mindestbetrag von 125 EUR erhoben. Schließlich führt die Nichtzahlung einer Rechnung bei Fälligkeit, der Protest eines nicht akzeptierten Wechsels oder jeder andere Umstand, der die Insolvenz des Kunden implizieren könnte, von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung zum Verfall des Termins für alle offenen Rechnungen. Darüber hinaus verleihen diese Situationen HeronTrack das Recht, alle seine Verpflichtungen ohne vorherige Formalität auszusetzen und alle oder einen Teil der laufenden Verträge ohne weitere Formalität als eine Mitteilung per Einschreiben und ohne Entschädigung zu kündigen.

Jede Beschwerde über eine Rechnung muss per Einschreiben innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Rechnung eingereicht werden, wobei davon ausgegangen wird, dass diese innerhalb von drei Werktagen nach dem auf der Rechnung angegebenen Datum erfolgt ist. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Reklamation mehr zulässig. Eine Reklamation kann in keinem Fall eine Aussetzung der Zahlung rechtfertigen. Die Kündigungsmöglichkeit nach Artikel 1794 des Zivilgesetzbuches ist nicht anwendbar.

3. Allgemeine Haftungsbeschränkung

Die Gesamthaftung von HeronTrack und seinen Resellern aus diesem Vertrag ist ausdrücklich auf den vom Kunden tatsächlich gezahlten Preis, gegebenenfalls auf ein volles Jahr gerechnet, beschränkt, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, und außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung, die eine wesentliche Voraussetzung für die Verpflichtung von HeronTrack ist, gilt unabhängig davon, ob die Handlungen oder die Fahrlässigkeit von HeronTrack oder seinen Subunternehmern begangen wurden, unabhängig von der anwendbaren Haftungsregelung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, vertragliche Haftung, quasi-deliktische Haftung, verschuldensunabhängige Haftung, Produkthaftung, Haftung für versteckte Mängel usw., und unabhängig davon, ob die Handlungen oder die Fahrlässigkeit von HeronTrack oder seinen Subunternehmern begangen wurden oder nicht.

4. Entschädigung von HeronTrack

Jeder Kunde verpflichtet sich, HeronTrack, seine Vertreter, Angestellten, Partner und/oder alle Dritten von jeglichen Schäden, Klagen oder Forderungen Dritter, die aus der Nutzung der Software, Hardware und/oder Dienstleistungen entstehen, freizustellen und schadlos zu halten. Diese Garantie deckt alle Entschädigungen ab, die eventuell geschuldet werden, sowie die Kosten der Rechtsverfolgung in einem angemessenen Rahmen.

5. Verschiedenes

Während der gesamten Laufzeit eines Vertrages und für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung des Vertrages ist es dem Kunden untersagt, einen Mitarbeiter von HeronTrack direkt oder indirekt einzustellen (zu versuchen), unter Androhung einer nicht reduzierbaren Entschädigung von 30.000 EUR pro betroffenem Mitarbeiter, unbeschadet der Entschädigung eines höheren Schadens, falls zutreffend.

Die Tatsache, dass eine Partei sich nicht auf ein bestimmtes Recht berufen oder ein Recht vorübergehend nicht ausgeübt hat, bedeutet keinen Verzicht auf dieses Recht.

Die Unwirksamkeit einer Klausel oder eines Teils einer Klausel dieser Bedingungen berührt die übrigen Klauseln oder Teile von Klauseln nicht, und die betreffende Klausel oder der betreffende Teil einer Klausel wird so weit wie möglich durch eine gültige Bestimmung mit gleicher wirtschaftlicher Wirkung ersetzt.

Die diesem Vertrag beigefügten Anhänge sind Bestandteil des Vertrags.

6. Anwendbares Recht - zuständiges Gericht

Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden im Wege der Mediation beigelegt. Wenn die Parteien innerhalb von zehn (10) Tagen nach Beginn der Mediation keine Einigung erzielen, wird die Streitigkeit den Gerichten von Charleroi vorgelegt, die die ausschließliche Zuständigkeit für solche Streitigkeiten haben.